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Basierend auf Eingaben haben wir foglenden monatlichen Nettolohn fur Sie ermittelt

Warum in die Schweiz auswandern?

Die Schweiz ist ein attraktives Ziel für viele Deutsche, die jedes Jahr auswandern. Es gibt viele Gründe dafür, darunter niedrige Steuern und eine hohe Lebensqualität. Allerdings kann die Berechnung des Gehalts für Zuwanderer kompliziert sein und erfordert die Berücksichtigung vieler Faktoren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Brutto-Netto-Berechnung Ihres Einkommens. Die Schweiz ist landschaftlich beeindruckend und gilt obendrein als Steuerparadies mit niedrigen Einkommens- und Mehrwertsteuersätzen. Gleichzeitig sind die Gehälter höher als in Deutschland, was für viele Menschen ein weiterer attraktiver Faktor ist. Zu bedenken ist jedoch, dass die Lebenshaltungskosten ebenfalls höher sind als in Deutschland.

Ihr Ansprechspartner
Danjell Dedaj
info@verdienstrechner-schweiz.ch

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Voraussetzungen für ein unbegrenztes Visum in der Schweiz

Wenn Sie beabsichtigen, in die Schweiz auszuwandern, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft bei der zuständigen Gemeinde anmelden. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • Gültiger Pass
  • Geburtsurkunde
  • Bescheinigung der Krankenkassenmitgliedschaft
  • Passfoto
  • Nachweis einer Erwerbstätigkeit
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, genießen EU-Bürger volle Personenfreizügigkeit und dieselben Rechte wie Schweizer Arbeitnehmer. Für die Einreise benötigen sie lediglich einen Reisepass oder Personalausweis. EU-Bürger erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für sechs Monate und müssen anschließend beim zuständigen Arbeitsamt entweder einen Arbeitsvertrag vorweisen oder Nachweise für eine selbstständige Tätigkeit erbringen, die die Lebenshaltungskosten deckt. Daraufhin erhalten sie eine Aufenthaltsbewilligung. Es gibt vier verschiedene Formen der Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger:
  1. Bewilligung B: Aufenthaltsbewilligung für Personen mit einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr; gültig für fünf Jahre.
  2. Bewilligung C: Uneingeschränkte Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren Aufenthalt und weiterhin bestehender Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
  3. Bewilligung G: Für Grenzgänger, die in Grenznähe in einem anderen Land leben, aber in der Schweiz arbeiten.
  4. Bewilligung L: Zeitlich begrenzte Aufenthaltsbewilligung, z. B. bei befristeten Arbeitsverträgen.
Weitere Informationen können bei der Schweizerischen Botschaft in Berlin oder den Konsulaten eingeholt werden. Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Mindestens zwölf Jahre Aufenthalt in der Schweiz
  • Mindestens drei der letzten fünf Jahre in der Schweiz verbracht
  • Bei Aufenthalt als Kind zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr wird die Zeit doppelt angerechnet.
Ein Umzug ins Ausland erfordert eine sorgfältige Planung. Es gibt viel zu regeln und zu organisieren, sowohl vor als auch nach der Ankunft in der Schweiz. Einige Dinge können bereits vor der Abreise aus Deutschland erledigt werden, während andere Angelegenheiten erst vor Ort in der Schweiz erledigt werden müssen.

Was Sie bereits in Deutschland erledigen können

Wenn Sie sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen möchten, müssen Sie sich zunächst beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Deutschland abmelden. Zur Einreise in die Schweiz benötigen Sie lediglich einen Personalausweis oder Reisepass. Der deutsche Führerschein ist in der Schweiz für die ersten zwölf Monate gültig. Danach müssen Sie einen schweizerischen Führerschein beantragen, den Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt erhalten können.

Deutschland und die Schweiz haben ein
Sozialversicherungsabkommen, das bedeutet, dass Rentenansprüche anerkannt werden.
Die Schweizer Altersvorsorge besteht aus drei Säulen:
Die erste Säule ist die staatliche Rentenversicherung, die von allen Arbeitnehmern mit
Lohnabzügen finanziert wird.
Die zweite Säule ist die Pensionskasse, die sicherstellen soll, dass Schweizer auch im
Rentenalter ihren Lebensstandard halten können. Alle Arbeitnehmer mit einem
Jahreseinkommen von mindestens ca. 21.000 Schweizer Franken sind hierbei verpflichtet
Mitglied zu sein.
Die dritte Säule ist die private Rentenversicherung, welche populär ist, da die Beiträge von
der Steuer absetzbar sind. Die Deutsche Rentenversicherung gibt weitere Auskünfte.

Eine zollfreie Einfuhr von Hausrat, Autos und anderen Gegenständen setzt den Nachweis eines Wohnsitzes in der Schweiz voraus. Dies kann entweder durch eine Abmeldebestätigung aus Deutschland, einen Arbeitsvertrag in der Schweiz oder eine Wohnanschrift in der Schweiz belegt werden. Außerdem ist ein Antragsformular für Übersiedlungsgut auszufüllen. Nähere Informationen erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung.
Eine Wohnungssuche in der Schweiz erfordert Geduld. Zwar gibt es genügend Wohnraum, aber freie Wohnungen, vor allem in Städten, sind rar und oft sehr teuer. Wer außerhalb von Ballungszentren sucht, findet schneller passenden und bezahlbaren Wohnraum. Die Schweizer Infrastruktur ist sehr gut, auch entlegene Gebiete sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wohnungsanzeigen sind in Tageszeitungen zu finden. Neben den überregionalen Zeitungen sollte man auch die kleinen Lokalzeitungen berücksichtigen. Viele Gemeinden haben Listen der freien Häuser oder Wohnungen in ihrer Gemeinde. Auch Immobilienverwaltungen verwalten oft große Immobilienobjekte. Makler oder das Internet können ebenfalls helfen.
In der Schweiz wird Einkommenssteuer nicht wie in Deutschland direkt vom Lohn abgezogen. Schweizer zahlen ihre Steuern einmal jährlich (mit Ratenzahlungsmöglichkeit), wenn sie ihre Steuererklärung abgeben. Ausländische Steuerpflichtige zahlen ihre Steuern jeden Monat als Anteil ihres Lohns, bis sie eine Aufenthaltsbewilligung C erhalten haben. Danach werden sie bei der Einkommenssteuer wie Schweizer behandelt.
Die Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz ist unkompliziert. Bei vielen Banken kann man sogar online ein Konto eröffnen, solange man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen kann.
Jeder Bewohner der Schweiz muss krankenversichert sein. Die Krankenversicherung sollte innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft in der Schweiz abgeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer kann frei wählen, bei welcher Kasse er den Service in Anspruch nehmen möchte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland tragen gemeinsam die Last der Krankenversicherungskosten tragen. In der Schweiz ist das anders. Hier liegt die Verantwortung für die Grundkrankenversicherung allein bei den Arbeitnehmern. Obwohl alle Krankenkassen denselben Leistungskatalog bereitstellen müssen, variieren die Mitgliedsbeiträge. Zusätzlich können Arbeitnehmer erweiterte Versicherungen abschließen, die über das Basisangebot hinausgehen.

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Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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